Vereinsgründung in Österreich

Zusammenfassende Infos zur Vereinsgründung in Österreich

Alle Personen in Österreich haben die Freiheit, sich mit anderen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören. Gerade im E-Sport werden Vereine immer wichtiger. Durch die Professionalisierung der Szene und der steigenden Anzahl von Turnieren und Ligen in Österreich wird es in Zukunft immer schwieriger werden, ohne Verein bzw. Unternehmen als Organisation an Ligen oder Cups teilzunehmen. In diesem Guide wollen wir euch deswegen kurz darstellen wie ihr euren eigenen E-Sport Verein gründen könnt.

Was ist das Besondere an einem Verein?

Ein Verein ist eine juristische Person im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Er wird zwar von seinen Mitgliedern getragen, ist aber andererseits auch komplett unabhängig, da er in seinem Bestand vom Wechsel der Mitglieder nicht beeinflusst wird. So ist es möglich als Verein Verträge abschließen, als Arbeitgeber:in auftreten (z.B. durch die vertragliche Verpflichtung von einem E-Sport Team) und sogar Eigentum, wie Vereinshäuser oder Trainingseinrichtungen erwerben. Ein Verein darf auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweck dienen. Entsprechend ist er auch steuerpflichtig und kann in Konkurs gehen.

Der Gründungsvorgang

Der Gründungsvorgang teilt sich nach österreichischem Vereinsrecht in zwei Phasen, die „Errichtung“ und die „Entstehung“.

Die Errichtung des Vereins ist eine interne Angelegenheit zwischen den Vereinsgründer:innen. Dafür müssen mindestens zwei Personen die Gründung beschließen und sich über die Statuten des Vereins einigen. In diesen wird der Name, die Zielsetzung und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Statuten müssen in deutscher Sprache verfasst werden und müssen außerdem klar und ohne inneren Widerspruch sein. Sie gelten als Vertrag zwischen den Mitgliedern selbst und zwischen jedem Mitglied und dem Verein. Ein Beispiel für E-Sport Vereinsstatuten findet ihr hier.

Die fertigen Statuten gelten als „Gründungsvereinbarung“ zwischen den Gründungsmitgliedern und bilden die Grundlage für den nächsten Schritt in der Vereinsgründung. Damit ein Verein entsteht, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden und die dazugehörigen Statuten übermittelt werden. Zusätzlich werden noch Informationen zur Vereinsanschrift und den handelnden Personen benötigt.

Sollte der Antrag nicht binnen 4 Wochen von der Behörde abgelehnt werden, entsteht der Verein mit Ablauf der First als Rechtsperson – es kann jedoch auch bereits vor Fristablauf die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit zugestellt werden. Die Behörde übermittelt, im nächsten Schritt, einen ersten Auszug aus dem Vereinsregister und eine kostenlose Kopie der nun geltenden Statuten, als Starthilfe. Damit kann die Vereinsarbeit beginnen.

Kosten

Damit ihr auch wisst welche Kosten ungefähr auf euch zukommen, wenn ihr einen Verein gründet hier eine kleine Übersicht:

  • Für die Anzeige: 14,30 Euro Bundesgebühr
  • Zusätzlich Beilagengebühren (für beigelegte Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro). Ein Bogen sind vier DIN A4 Seiten, unabhängig davon ob sie beschrieben sind oder nicht.
  • Kopie der geltenden Statuten und erster Auszug aus dem Vereinsregister: gebührenfrei
  • Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag:
    • Positiv: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
    • Negativ: gebührenfrei

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.

 

Aktuelle Infos zur Vereinsgründung sind hier ersichtlich.